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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Kann ich mit meinem Finanzamt auch über E-Mail kommunizieren?

Selbstverständlich ist auch die Kommunikation per E-Mail mit Ihrem Finanzamt möglich. In der Regel können Sie alle einfachen Schreiben und Anträge (z.B. Änderungsantrag zum Steuerbescheid, Anfrage nach dem Bearbeitungsstand, Fristverlängerungsantrag) oder auch Einsprüche gegen Steuerbescheide per E-Mail an Ihr Finanzamt senden.

Beachten Sie jedoch, dass das Zustellrisiko, insbesondere bei Frist wahrenden Schreiben, bei Ihnen liegt.

Vorsicht

E-Mails ähneln den Postkarten der Briefpost. Unbefugte können Ihre E-Mails ggf. lesen. Eine verschlüsselte E-Mail-Kommunikation ist derzeit mit den Finanzämtern nicht möglich.

Bitte beachten Sie daher auch, dass E-Mails an das Finanzamt auf eigene Gefahr erfolgen. Lohnsteuer kompakt kann die die Abhörsicherheit und Unverfälschtheit der E-Mails nicht gewährleisten. 

 

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Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026