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Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung Digitale Datenübermittlung
gem. § 87c Abgabenordnung

 

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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Daten übernehmen aus einer Steuererklärung mit Lohnsteuer kompakt

Wenn Sie bereits im Vorjahr Lohnsteuer kompakt genutzt haben, können Sie Ihre alten Daten auch für Ihre neue Steuererklärung übernehmen!

Im ersten Schritt wählen Sie hier einfach, aus welchem Jahr Sie die Steuerdaten übernehmen wollen, z. B. von "2022 nach 2023".

Daraufhin öffnet sich in einem zweiten Schritt ein Dialog, in dem Sie den zu übernehmenden Steuerfall aus dem Vorjahr auswählen. Je nach Vorliebe haben sie dann die Möglichkeit entweder nur die Stammdaten wie Namen, Anschriften, Kinder und so weiter zu übernehmen oder die kompletten Daten oder eine individuelle Auswahl.

Tipp

Sie können Daten sowohl aus dem direkten Vorjahr als auch dem direkten Folgejahr (rückwärts) übernehmen. Für die Steuererklärung 2022 können Sie also die Daten aus einer Steuererklärung 2021 oder 2023 übernehmen.

Wenn Sie die Daten aus 2021 beispielsweise nach 2023 übernehmen wollen, müssen Sie zuerst eine Steuererklärung für 2022 mit den Daten aus 2021 erstellen. Anschließend können Sie die Datenübernahme von 2022 nach 2023 vornehmen.

Bewertungen des Textes: Daten übernehmen aus einer Steuererklärung mit Lohnsteuer kompakt

         

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Anzahl an Bewertungen: 8

Focus Money

"Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. [...] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit."

FOCUS Money 02/2023

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

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