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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Wann kann ich die digitale Belegnachreichung für meine Belege nutzen?

Ab sofort haben Sie in allen Bundesländern die Möglichkeit zur Nachreichung digitaler Anlagen (Nachdigal) an die Finanzverwaltung. Wollte das Finanzamt bisher Belege als Nachweis für angegebene Aufwendungen, musste man diese in Papierform - also per Post - übermitteln.

Sie sollten allerdings keine Belege unaufgefordert übermitteln. Die Finanzverwaltung bittet ausdrücklich darum, Belege nur nach einer Aufforderung durch das Finanzamt einzureichen.

Es besteht übrigens keine Pflicht, die Nachweise elektronisch an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Sie können dem Finanzamt Belege auch weiterhin in Papierform zukommen lassen.

Wichtig: Die Dateien müssen im PDF-Format übermittelt werden, andere Formate sind bislang nicht vorgesehen. Machen Sie also ein Foto von einem Beleg, können Sie dieses beispielsweise nicht im JPG-Format schicken, sondern müssen es in ein PDF umwandeln.

 

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Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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