Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung
Digitale Datenübermittlung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Einbindung sozialer Netzwerke

Die üblichen Schaltflächen (sog. Plugins) der sozialen Netzwerke (z. B. Facebook oder X) übertragen bei jedem Seitenaufruf unbemerkt Nutzer-Daten an diese sozialen Netzwerke. Hierdurch erhalten die sozialen Netzwerke Informationen über Ihr Surfverhalten. Dazu müssen Sie weder eingeloggt noch Mitglied des Netzwerks sein.

Unsere Webseite ersetzt die üblichen Plugins der sozialen Netzwerke durch den sog. Shariff-Button und schützt so Ihre Daten. Zwar reicht dennoch ein Klick auf das Logo des jeweiligen Netzwerks, um Informationen mit anderen zu teilen. Allerdings stellt der Shariff-Button erst bei Anklicken des Logos einen Kontakt zwischen Ihnen und dem Sozialen Netzwerk her. So verhindern wir die ungewünschte Übertragung Ihrer Nutzungsdaten.

Wenn Sie das jeweilige Logo anklicken, können die sozialen Netzwerke Nutzungs- und Nutzerdaten erheben. In welchem Umfang solche Daten erhoben und ausgewertet werden, kann von uns nicht beeinflusst werden.

Zweck und Umfang der Datenerhebung und -nutzung durch die sozialen Netzwerke wie auch Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen dieser Dienste unter:

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026