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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Welche Nachrichten können Sie an das Finanzamt senden?

Je nach Ihrem Anliegen stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Fristverlängerung beantragen: Falls Sie Ihre Steuererklärung nicht rechtzeitig einreichen können und mehr Zeit benötigen.
  • Belege nachreichen: Nur, wenn das Finanzamt diese ausdrücklich anfordert.
  • Einspruch einlegen: Falls Sie mit der Berechnung des Finanzamts nicht einverstanden sind und Korrekturen verlangen.
  • Sonstige Nachricht:  Falls Sie ein Anliegen haben, das nicht in eine der oben genannten Kategorien fällt.

Wichtige Hinweise:

  1. Um eine Nachricht an Ihr Finanzamt zu senden, müssen Sie stets Ihre Steuernummer sowie Ihre Steuer-Identifikationsnummer angeben.
  2. Eine Fristverlängerung kann nur für Steuererklärungen des aktuellen oder des unmittelbar vorhergehenden Veranlagungsjahres beantragt werden, sofern diese noch nicht beim Finanzamt eingereicht wurden.
  3. Die Nachreichung von Belegen oder ein Einspruch ist nur möglich, wenn Sie die Steuererklärung bereits mit Lohnsteuer kompakt abgegeben haben.
  4. Belege sollten nur dann nachgereicht werden, wenn das Finanzamt Sie ausdrücklich dazu auffordert. Andernfalls ist es nicht erforderlich, Belege unaufgefordert einzusenden.
  5. Eine sonstige Nachricht ist nur möglich, wenn Sie mindestens eine Steuererklärung in Lohnsteuer kompakt erstellt haben.
Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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