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Digitale Datenübermittlung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


5. Wird Künstliche Intelligenz (KI) in unserer Dienstleistung eingesetzt?

Wir bieten Ihnen an verschiedenen Stellen die Möglichkeit, sich bei der Steuererklärung von einer Künstlichen Intelligenz (KI) unterstützen zu lassen.

Bitte beachten Sie: Die KI ist ein Hilfsmittel und kann Fehler machen, etwa falsche oder erfundene Inhalte („Halluzinationen“). Bitte prüfen Sie daher die KI-Vorschläge vor der Übermittlung auf ihre Richtigkeit. Die Verantwortung gegenüber dem Finanzamt für die Richtigkeit der Angaben liegt bei Ihnen. Die Nutzung der KI ist freiwillig.

Auch unser Chatbot im Kundenservice nutzt KI. Seine Antworten dienen nur zur ersten Orientierung und können ungenau sein. Für individuelle oder komplexe steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater. Bei technischen Fragen hilft unser Kundenservice.

Die KI stammt von OpenAI. Für die Nutzung der KI-Unterstützung haften wir ausschließlich nach Maßgabe der allgemeinen Haftungsregelungen in Ziff. 10 dieser AGB.

Rechner
  • Steuerberaterkosten berechnen: Die Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV) regelt ganz genau welche Gebühren ein Steuerberater abrechnen darf. Unser Rechner sagt Ihnen, mit welchen Kosten Sie abhängig von Ihrem Steuerfall rechnen müssen.
Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026