(2022)
Ehrenamt: Aufwandsentschädigung beim Zensus 2022 steuerfrei
Im Jahr 2022 findet bundesweit wieder ein sog. Zensus - gemeinhin Volkszählung genannt - statt. Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Mit dem Zensus 2022 nimmt Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil, die seit 2011 alle zehn Jahre stattfinden soll.
Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der anstehende Zensus von 2021 in das Jahr 2022 verschoben (geregelt im "Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahre 2022" vom 26.11.2019). Einzelheiten erfahren Sie hier: www.zensus2022.de.
Zur Durchführung des Zensus werden ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte eingesetzt, die stichprobenhafte Haushaltsbefragungen vornehmen. Die Befragungen erfolgen im Zeitraum Mai bis Juli 2022. Die Erhebungsbeauftragten erhalten nach dem Zensusgesetz 2022 für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung. Geboten werden derzeit je Interview 4 bis 10 Euro plus weitere Auslagenerstattung; geschätzt werden pro 100 Interviews ca. 700 bis 800 Euro an Aufwandsentschädigung.
Im Gesetz ist gleich auch geregelt, dass "die Aufwandsentschädigungen der Erhebungsbeauftragten nach diesem Gesetz nicht der Besteuerung nach dem Einkommensteuergesetz unterliegen" (§ 20 Abs. 3 ZensG 2022). Die Vergütungen sind also steuer- und sozialversicherungsfrei.
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