(2023)
Muss ich meinen Minijob in der Einkommensteuererklärung angeben?
Ein Minijob, auch bekannt als 520-Euro-Job, liegt vor, wenn das monatliche Arbeitsentgelt regelmäßig 520 Euro nicht übersteigt. Der Betrachtungszeitraum für die Ermittlung des regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelts umfasst maximal 12 Monate.
Steuern und Sozialversicherung
In einem Minijob führt der Arbeitgeber pauschale Steuern und Beiträge für die Sozialversicherung ab. Der geringfügig Beschäftigte selbst zahlt keine Steuern oder Versicherungsbeiträge.
Steuererklärung
Ein Minijob muss in der Regel nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn der Arbeitgeber nicht die pauschale Lohnsteuererhebung wählt. In diesem Fall erhält der Arbeitnehmer eine Lohnsteuerbescheinigung und muss die entsprechenden Daten in seiner Einkommensteuererklärung angeben.
Mindestlohn-Anpassung
Zum 1.1.2024 soll der Mindestlohn auf 12,41 EUR pro Zeitstunde und zum 1.1.2025 auf 12,82 EUR pro Zeitstunde steigen. Damit wird sich die Minijobgrenze auf 538 EUR (2024) bzw. 556 EUR (2025) erhöhen.
Die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs kann innerhalb eines Kalenderjahres maximal zweimal überschritten werden. Eine Überschreitung ist nur bis zu zwei Monate innerhalb eines Jahres zulässig und darf insgesamt maximal 6.240 Euro (bzw. in Ausnahmefällen bis zu 7.280 Euro) pro Jahr betragen
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