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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2025) Wie hoch ist der behinderungsbedingte Fahrtkosten-Pauschbetrag?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2025. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Wie hoch ist der behinderungsbedingte Fahrtkosten-Pauschbetrag?

Für Aufwendungen für Fahrten, die durch die Behinderung veranlasst sind, wird dem Steuerpflichtigen ab 2021 auf Antrag ein Pauschbetrag gewährt (behinderungsbedingter Fahrtkosten-Pauschbetrag). Den Pauschbetrag erhalten:

  • geh- und stehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 oder mit einem von mindestens 70 und dem Merkzeichen "G" in Höhe von 900 Euro
  • außergewöhnlich gehbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "aG", Blinde oder behinderte Menschen mit dem Merkzeichen "H" in Höhe von 4.500 Euro

Über diesen Fahrtkostenpauschalen hinaus sind keine weiteren behinderungsbedingten Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung berücksichtigungsfähig.

Auf diese Pauschbeträge rechnet das Finanzamt eine zumutbare Belastung an (§ 33 Abs. 2a EStG).

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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