Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung
Digitale Datenübermittlung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2025) Wer kann die Homeoffice-Pauschale von der Steuer absetzen?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2025. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Wer kann die Homeoffice-Pauschale von der Steuer absetzen?

Sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige können die sogenannte Homeoffice-Pauschale steuerlich geltend machen. Sie beträgt 6 Euro pro Tag, an dem überwiegend von zu Hause gearbeitet wird – bis maximal 1.260 Euro im Jahr.

Die Pauschale deckt sämtliche Kosten ab, die durch die berufliche Tätigkeit in der eigenen Wohnung entstehen – etwa für Strom, Heizung oder anteilige Miete. Nicht enthalten sind Arbeitsmittel wie Laptop, Drucker oder Büromaterialien – diese können zusätzlich abgesetzt werden.

Ein eigenes Arbeitszimmer ist nicht erforderlich. Auch ein Schreibtisch in der Wohnzimmerecke oder am Küchentisch reicht aus.

Zwei typische Fälle: Wann die Pauschale möglich ist
Fall 1: Homeoffice an einzelnen Tagen (klassischer Fall)

Wenn Sie an einzelnen Tagen überwiegend zu Hause arbeiten und nicht ins Büro oder zur ersten Tätigkeitsstätte fahren, können Sie für diese Tage 6 Euro Pauschale ansetzen – maximal 210 Tage im Jahr (= 1.260 Euro).

Wichtig:

  • "Überwiegend" heißt: Mehr als die Hälfte der täglichen Arbeitszeit wird zu Hause gearbeitet.
  • Die Entfernungspauschale kann nicht gleichzeitig für denselben Tag geltend gemacht werden – außer es liegt zusätzlich eine Dienstreise vor.

Beispiel 1:
Ein Bauingenieur fährt morgens zur Baustelle und arbeitet am Nachmittag mehrere Stunden zu Hause am Schreibtisch. Verbringt er den Großteil des Tages zu Hause, kann er sowohl die Reisekosten zur Baustelle als auch die Homeoffice-Pauschale absetzen.

Beispiel 2:
Ein Versicherungsmakler besucht vormittags Kunden und arbeitet nachmittags zu Hause. Da er insgesamt mehr Zeit außer Haus tätig war, kann er die Pauschale nicht ansetzen.

Fall 2: Kein anderer Arbeitsplatz vorhanden (z. B. Lehrer)

Wenn Sie dauerhaft keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung haben – zum Beispiel Lehrer, die ihre Unterrichtsvorbereitung ausschließlich zu Hause erledigen – dürfen Sie die Homeoffice-Pauschale auch dann absetzen, wenn Sie täglich zur Schule fahren.

In diesem Fall können Sie sowohl die Tagespauschale als auch die Entfernungspauschale für Fahrten zur Schule geltend machen.

Ein "anderer Arbeitsplatz" ist jeder Platz außerhalb der Wohnung, an dem Sie Ihre berufliche Tätigkeit erledigen könnten – etwa ein Büro. Dabei kommt es nicht auf die Qualität der Ausstattung an, sondern allein darauf, ob er grundsätzlich nutzbar ist.

Beispiel:
Ein Lehrer unterrichtet vormittags in der Schule, hat dort aber keinen Schreibtisch für die Vor- und Nachbereitung. Wenn er nachmittags zu Hause arbeitet, kann er die Tagespauschale zusätzlich zur Fahrtkostenpauschale absetzen.

Weitere Hinweise zur Homeoffice-Pauschale
  • Keine gleichzeitige Geltendmachung mit Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer möglich.
  • Keine besonderen Nachweise oder Aufzeichnungspflichten, aber eine übersichtliche Dokumentation der Homeoffice-Tage wird empfohlen.
  • Die individuelle Arbeitssituation entscheidet, ob und wie die Pauschale geltend gemacht werden kann.
Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

Focus
Computer Bild
Börse online
Focus Money
€uro am Sonntag
€uro
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Handelsblatt
netzwelt