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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2013) Ergebnis lt. eigener Ermittlung

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2013. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Ergebnis lt. eigener Ermittlung

Geben Sie hier den Gewinn oder Verlust aus Ihrer selbständig ausgeübten haupt- oder nebenberuflichen Tätigkeit gemäß Ihrer gesondert erstellten Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder gemäß Ihrer Bilanz an.

Kennzeichnen Sie einen Verlust durch ein vorangestelltes Minus-Zeichen ("-").

Hinweis: Mittels der Anlage "Einnahmenüberschussrechnung - Anlage EÜR" wird die Gewinnermittlung von Seiten der Finanzbehörde standardisiert. Die Anlage EÜR müssen Sie nur abgeben, wenn die Betriebseinnahmen für ein Unternehmen oberhalb der Grenze von 17.500 Euro liegen und der Gewinn nicht durch Bilanzierung (echte Buchführung) ermittelt wird. In der EÜR müssen Sie detaillierte Angaben zu Ihren Einnahmen und Ausgaben machen.

Davon ausgenommen sind Kleinstunternehmer mit Betriebseinnahmen unter 17.500 Euro jährlich. Sie können Ihren Gewinn (Einnahmen abzüglich Ausgaben) formlos ermitteln und einreichen. Dafür reicht zum Beispiel eine tabellarische Aufstellung, die Sie z.B. per Excel erstellen.

Beachten Sie bitte: Die Anlage EÜR wird aktuell nicht durch Lohnsteuer kompakt unterstützt.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026