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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2015) Steuerermäßigung wegen Erbschaftssteuer
(Besteuerung nach § 35 b EStG)

Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie Einkünfte bezogen haben, die in 2015 oder den vier vorangegangenen Jahren der Erbschaftsteuer unterlegen haben und daher eine Steuerermäßigung beantragen wollen.

Haben Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung Einkünfte erklärt, die aufgrund eines nach dem 31.12.2010 eingetretenen Erbfalls auch mit Erbschaftsteuer belastet waren, kann auf Antrag die Einkommensteuer ermäßigt werden. Hierzu geben Sie bitte auf der folgenden Seite die entsprechenden Einkünfte, für die die Ermäßigung in Betracht kommt, sowie die festgesetzte Erbschaftsteuer, den erbschaftsteuerpflichtigen Erwerb zuzüglich der Freibeträge nach den §§ 16, 17 des Erbschaftsteuer und Schenkungsteuergesetzes und die steuerfreien Beträge nach § 5 des Erbschaftsteuerund Schenkungsteuergesetzes an.

Die Erbschaftsteuer entsteht im Zeitpunkt des Todes. Auf den Zeitpunkt der Festsetzung und/oder der Entrichtung der Erbschaftsteuer kommt es nicht an.

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