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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2018) Kapitaleinkünfte

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2018. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Kapitaleinkünfte

Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn die unterstützte Person im Unterstützungszeitraum "Kapitaleinkünfte" erhalten hat.

Kapitalerträge werden beim Unterhaltsempfänger als eigenes Einkommen erfasst. Dabei ist seit 2012 zu unterscheiden, ob diese der Abgeltungsteuer unterlagen oder ob sie mit dem individuellen Steuersatz versteuert wurden:

  • Falls die Kapitalerträge der Abgeltungsteuer unterlagen, sind sie in voller Höhe - also ohne Abzug des Sparerpauschbetrages - als "Bezüge" anzusetzen (R 33a.1 Abs. 3 Nr. 1 EStR). Diese Angabe erfolgt in der "Anlage Unterhalt".
  • Falls die Kapitalerträge mit dem individuellen Steuersatz versteuert wurden, d.h. der tariflichen Einkommensteuer unterlagen (z.B. Auslandserträge), werden sie - wie in den Jahren 2009 bis 2011 - über den Sparerpauschbetrag von 801 Euro hinaus als "Einkünfte" erfasst. Erträge in Höhe des Sparerpauschbetrages werden jedoch nicht als schädliche "Bezüge" hinzugerechnet. Die Angaben sind in der "Anlage Unterhalt" machen.
Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026