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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2018) Kapitaleinkünfte

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2018. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Kapitaleinkünfte

Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn die unterstützte Person im Unterstützungszeitraum "Kapitaleinkünfte" erhalten hat.

Kapitalerträge werden beim Unterhaltsempfänger als eigenes Einkommen erfasst. Dabei ist seit 2012 zu unterscheiden, ob diese der Abgeltungsteuer unterlagen oder ob sie mit dem individuellen Steuersatz versteuert wurden:

  • Falls die Kapitalerträge der Abgeltungsteuer unterlagen, sind sie in voller Höhe - also ohne Abzug des Sparerpauschbetrages - als "Bezüge" anzusetzen (R 33a.1 Abs. 3 Nr. 1 EStR). Diese Angabe erfolgt in der "Anlage Unterhalt".
  • Falls die Kapitalerträge mit dem individuellen Steuersatz versteuert wurden, d.h. der tariflichen Einkommensteuer unterlagen (z.B. Auslandserträge), werden sie - wie in den Jahren 2009 bis 2011 - über den Sparerpauschbetrag von 801 Euro hinaus als "Einkünfte" erfasst. Erträge in Höhe des Sparerpauschbetrages werden jedoch nicht als schädliche "Bezüge" hinzugerechnet. Die Angaben sind in der "Anlage Unterhalt" machen.
Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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