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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Hatte die unterstützte Person Kapitaleinkünfte?

Wählen Sie Ja, wenn die unterstützte Person im Unterstützungszeitraum "Kapitaleinkünfte" erhalten hat.

Kapitalerträge werden beim Unterhaltsempfänger als eigenes Einkommen erfasst. Dabei ist zu unterscheiden, ob diese der Abgeltungsteuer unterlagen oder ob sie mit dem individuellen Steuersatz versteuert wurden:

  • Falls die Kapitalerträge der Abgeltungsteuer unterlagen, sind sie in voller Höhe - also ohne Abzug des Sparerpauschbetrages - als "Bezüge" anzusetzen (R 33a.1 Abs. 3 Nr. 1 EStR).
  • Falls die Kapitalerträge mit dem individuellen Steuersatz versteuert wurden, d.h. der tariflichen Einkommensteuer unterlagen (z.B. Auslandserträge), werden sie über den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro hinaus als "Einkünfte" erfasst. Erträge in Höhe des Sparerpauschbetrages werden jedoch nicht als schädliche "Bezüge" hinzugerechnet.
Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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