Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung
Digitale Datenübermittlung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2021) War <%0100301%> in 2021 unmittelbar begünstigt?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuer 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): War <%0100301%> in 2021 unmittelbar begünstigt?

Wählen Sie "JA: Ehemann war unmittelbar begünstigt", wenn Sie zum geförderten Personenkreis gehören.

Unmittelbar begünstigt sind Personen, die im Jahr 2021 – zumindest zeitweise – in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert waren, z. B.

  • Arbeitnehmer in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis
  • Arbeitslose, die Anrechnungszeiten in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, weil sie Arbeitslosengeld II beziehen oder weil sie bei einer inländischen Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldet sind und nur wegen des zu berücksichtigenden Vermögens oder Einkommens keine Leistung nach dem SGB II erhalten, wenn sie unmittelbar vor der Arbeitslosigkeit zu den unmittelbar begünstigten Personen gehörten,
  • Beamte, Richter und Berufssoldaten und diesen gleichgestellte Personen, wenn sie eine Einwilligung fristgemäß gegenüber der zuständigen Stelle (z. B. Dienstherr) abgegeben haben,
  • Geringfügig beschäftigte Personen (Minijobber), die nicht (auf Ihren Antrag) von der Versicherungspflicht befreit sind,
  • Beschäftigte im öffentlichen Dienst
  • Empfänger einer Rente wegen voller Erwerbsminderung / Erwerbsunfähigkeit oder einer Versorgung wegen Dienstunfähigkeit aus einem der vorgenannten Alterssicherungssysteme (z. B. deutsche gesetzliche Rentenversicherung, Beamtenversorgung), wenn sie unmittelbar vor dem Bezug der Leistung einer der vorgenannten unmittelbar begünstigten Personengruppen angehörten. Versorgungsempfänger sind nur förderberechtigt, wenn sie eine Einwilligung fristgemäß gegenüber der zuständigen Stelle (z. B. die Versorgung anordnende Stelle) abgegeben haben,
  • Pflichtmitglieder in einem ausländischen gesetzlichen Alterssicherungssystem, wenn diese Pflichtmitgliedschaft der Pflichtmitgliedschaft in einem der vorgenannten deutschen Alterssicherungssysteme vergleichbar ist und diese vor dem 1.1.2010 begründet wurde sowie  Empfänger einer Rente wegen voller Erwerbsminderung aus einem ausländischen gesetzlichen Alterssicherungssystem, wenn sie unmittelbar vor dem Bezug der Leistung einer der vorgenannten unmittelbar begünstigten Personengruppen angehörten. Altersvorsorgebeiträge werden bei diesen Personengruppen aber nur berücksichtigt, wenn sie zugunsten eines vor dem 1.1.2010 abgeschlossenen Vertrages geleistet wurden.
Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

Focus
Computer Bild
Börse online
Focus Money
€uro am Sonntag
€uro
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Handelsblatt
netzwelt