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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2021) Haben Sie weitere besondere Lohnbestandteile erhalten?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung für 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Haben Sie weitere besondere Lohnbestandteile erhalten?

Wenn Sie weitere besondere Lohnbestandteile erhalten haben, wählen Sie "Ja" aus.

Besondere Lohnbestandteile sind z. B.

  • Entschädigungen,
  • Abfindungen,
  • Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten oder
  • Aktienoptionsprogramme.

Soweit für besondere steuerfreie Lohnbestandteile die sog. Fünftel-Regelung nach § 34 EStG zur Anwendung kommt, sind die Eintragungen vorzunehmen.

Zu Einzelheiten bzgl. der besonderen steuerfreien Lohnbestandteile beachten Sie bitte das BMF-Schreiben vom 12.11.2014 zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026