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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2021) lt. Nr. 5 oder Nr. 9a der Leistungsmitteilung

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2021 online. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): lt. Nr. 5 oder Nr. 9a der Leistungsmitteilung

Geben Sie hier die Einkünfte an, die Ihr Anbieter lt. Nr. 5 oder Nr. 9a der Leistungsmitteilung bescheinigt hat.

Hierunter fallen Zahlungen einer Leibrente aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung oder Leistungen wegen schädlicher Verwendung.

Tragen Sie hier auch Renten aus einer Zusatzversorgung (z.B. VBL) an, wenn es sich um eine lebenslange Rente (z.B. Witwenrente) handelt.

Die Leibrente ist mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Erfassen Sie daher auf jeden Fall auch den Beginn der Rente zur Ermittlung des Ertragsanteils.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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