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Feldhilfe: (2021) Zurückgezahlte Corona-Hilfen und -Zuschüsse

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Zurückgezahlte Corona-Hilfen und -Zuschüsse

Wenn Sie Corona-Hilfen, Überbrückungshilfen oder vergleichbare Zuschüsse für Ihren Betrieb zurückzahlen mussten, gehören die Rückzahlungen zu den Betriebsausgaben. Tragen Sie die zurückgezahlten Beträge hier ein.

Bei diesen Corona-Zuschüssen handelt es sich um steuerpflichtige Betriebseinnahmen. Da für die Corona-Zuschüsse regelmäßig keine Steuerbefreiung greift, erhöhen die Corona-Hilfen Ihren Gewinn. Dementsprechend reduziert die Rückzahlung der Corona-Hilfen als Betriebsausgaben Ihren Gewinn.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026