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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2021) Ausschüttung vor Teilfreistellung

Dieser Text bezieht sich auf die Online Steuererklärung 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Ausschüttung vor Teilfreistellung

Als Ausgleich für die Steuern, die auf inländische Erträge bereits auf Fondsebene erhoben werden, und als Ausgleich für den Wegfall der Anrechenbarkeit der ausländischen Quellensteuer gibt es sogenannte "Teilfreistellungen".

Das bedeutet, dass ein gewisser Prozentsatz auf Anlegerebene steuerfrei bleibt. Für Privatanleger betragen die Teilfreistellungen abhängig von der Fondsart:

  • 15 % für Mischfonds
  • 30 % für Aktienfonds
  • 60 % bei Immobilienfonds
  • 80 % bei Immobilienfonds mit überwiegend ausländischen Immobilien

Für die Klassifikation als Aktien-, Misch- oder Immobilienfonds und damit für die Höhe der Teilfreistellungen sind die Anlagebedingungen des jeweiligen Fonds im Verkaufsprospekt maßgeblich.

Beispiel: Ein Anleger ist im Jahr 2021 an einem Aktienfonds beteiligt und erhält eine Ausschüttung von 1.000 Euro. Die Freistellungsaufträge sind ausgeschöpft, sodass von den 1.000 Euro 30 % Teilfreistellung gewährt werden. Die verbleibenden 700 Euro sind steuerpflichtig und unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer).

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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