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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2021) Wird ein Nachweis (z.B. bei erstmaliger Beantragung) beigefügt?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung für 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Wird ein Nachweis (z.B. bei erstmaliger Beantragung) beigefügt?

Wählen Sie "ja" aus, wenn Sie im Veranlagungszeitraum 2021 erstmalig Angaben zu einer Behinderung machen und bisher noch keine Nachweise bei Ihrem Finanzamt eingereicht haben.

Zum Nachweis legen Sie dem Finanzamt folgende Belege vor, falls diese nicht bereits in den Vorjahren eingereicht wurden:

  • Schwerbehindertenausweis oder
  • Rentenbescheid des Versorgungsamtes oder
  • Bescheid der Pflegekasse über den Pflegegrad 4 oder 5

Ist bei Ihnen ein Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 20 festgestellt worden, dürfen Sie den Nachweis der Behinderung durch den Rentenbescheid des Versorgungsamtes oder eines Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung oder - bei Beamten, die Unfallruhegeld beziehen - durch einen Bescheid ihrer Behörde erbringen.

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