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Feldhilfe: (2021) Digitale Systeme zur energetischen Optimierung

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Digitale Systeme zur energetischen Optimierung

Gefördert wird die Umsetzung von Maßnahmen zur Betriebsoptimierung durch elektronisch geregelte Systeme mit dem Ziel der Verbesserung der Energieeffizienz.

Die nachfolgende Liste weist typische förderfähige Maßnahmen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung aus:

  • Smart Meter, Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik,
  • Systemtechnik für den Datenaustausch,
  • Schalttechnik, Tür- und Antriebssysteme,
  • Energiemanagementsysteme, Einregulierung,
  • notwendige Elektroarbeiten für die Umsetzung der Maßnahme.

Die förderfähigen Aufwendungen können grundsätzlich aus der Bescheinigung des Fachunternehmens entnommen werden.

Als Nachweis reichen Sie bitte die Bescheinigung(en) des ausführenden Fachunternehmens nach § 21 Energieeinsparverordnung (EnEV) ein.

Die Steuerermäßigung kann nicht in Anspruch genommen werden, soweit die Aufwendungen bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten (z. B. bei doppelter Haushaltsführung),
Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt worden sind.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026