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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2021) Haben Sie Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung geleistet?

Wählen Sie Ja, wenn Sie Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung geleistet haben.

Für Spenden an Stiftungen gelten außerordentlich großzügige Steuervergünstigungen. Der abzugsfähige Höchstbetrag für Stiftungsspenden beträgt 1 Million Euro pro Person für Spenden "in das zu erhaltende Vermögen" einer Stiftung  - zusätzlich zum Spendenhöchstbetrag von 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte. Es muss sich dabei um eine "Vermögensstockspende" handeln.

Der Spendenbetrag kann beliebig über 10 Jahre verteilt werden. Über den noch nicht berücksichtigten Spendenbetrag erteilt das Finanzamt jedes Jahr einen Feststellungsbescheid.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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