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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Angaben für den Ehemann

Bitte wählen Sie aus, wie der Steuerpflichtige krankenversichert ist.

Diese Angabe ist für die Ermittlung der unterschiedlichen Höchstbeträge notwendig. Je nach Auswahl können die sonstigen Vorsorgeaufwendungen bis zu 2.800 Euro oder bis zu 1.900 Euro berücksichtigt werden.

(1) Wenn der Steuerpflichtige ganz oder teilweise in der Krankenversicherung des Ehepartners mitversichert ist, wählen Sie die Option (1) aus. Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen beträgt in diesem Fall 1.900 Euro.

(2) Wenn der Steuerpflichtige die Krankenversicherung nicht komplett selbst zahlt, wählen Sie die Option (2) aus. Dies ist der Fall, wenn

  • der Steuerpflichtige vom Arbeitgeber, der Rentenversicherung oder einer öffentlichen Kasse einen Zuschuss / eine Beihilfe zur Krankenversicherung erhält.
  • z. B. der Arbeitgeber oder die Rentenversicherung einen Teil der Beiträge bezahlt.
  • der Steuerpflichtige in der Künstlersozialkasse (KSK) versichert ist.

Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen beträgt in diesem Fall 1.900 Euro.

(3) Wenn der Steuerpflichtige seine Krankenversicherung komplett selbst trägt, wählen Sie die Option (3) aus. Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen beträgt in diesem Fall 2.800 Euro.

(4) Wenn der Steuerpflichtige nicht krankenversichert ist, wählen Sie die Option (4) aus. Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen beträgt in diesem Fall 2.800 Euro.

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