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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2023) Wurde ein eigener Raum überwiegend beruflich als Arbeitszimmer genutzt?

Wenn Sie Ihr Arbeitszimmer zu mindestens 90% beruflich nutzen, wählen Sie "ja" aus.

Wenn Sie beruflich so gut wie ausschließlich von zuhause aus arbeiten, können Sie Ihre Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer möglicherweise als Werbungskosten abziehen. Die Voraussetzungen für den Steuerabzug in der Steuererklärung sind streng.

Ein häusliches Arbeitszimmer ist ein (separater) Raum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und hauptsächlich der Erledigung gedanklicher, schriftstellerischer oder verwaltungstechnischer beziehungsweise organisatorischer Arbeiten dient (BFH, Az. VI R 70/01 und XI R 89/00).

Wichtig: Dabei muss sichergestellt werden, dass eine private Nutzung als Wohnraum so gut wie ausgeschlossen ist.

Hinweis: Eine Arbeitsecke innerhalb des Wohnzimmers oder in einem anderen Raum wird nicht als Arbeitszimmer anerkannt. Dann kann aber die Homeoffice-Pauschale mit der 6-Euro-Tagespauschale beantragt werden.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026