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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2023) Haben Sie Renten oder dauernde Lasten für das Objekt gezahlt?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Haben Sie Renten oder dauernde Lasten für das Objekt gezahlt?

Wählen Sie "ja", wenn Sie Renten und dauernde Lasten in Verbindung mit dem vermieteten Objekt erfassen wollen.

Eine Rente ist im Gegensatz zur dauernden Last von der Lebenszeit des Empfängers oder einer anderen Person (in Ausnahmefällen von der Lebenszeit mehrerer Personen) abhängig und wird in gleich bleibenden Monatsbeträgen gezahlt. Bei Renten richtet sich die Höhe der abzugsfähigen Werbungskosten nach der Höhe des von den Rentenzahlungen zu versteuernden Anteils (= der Ertragsanteil). Im Gegensatz zu Renten sind die dauernden Lasten in voller Höhe als Werbungskosten abzugsfähig.

Bei Vermögensübertragungen ab 2008 fällt die Unterscheidung zwischen dauernden Lasten und Renten weg. Nunmehr stellen die Versorgungsleistungen stets "Dauernde Lasten" dar. Dadurch kann auf die bei Leibrenten bislang erforderliche Ermittlung des Ertragsanteils verzichtet werden.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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