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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2023) Steuerfreier Anteil der Teileinkünfte

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Steuerfreier Anteil der Teileinkünfte

Tragen Sie hier steuerfreie Einkünfte ein, die dem Teileinkünfteverfahren unterliegen.

Im Teileinkünfteverfahren sind 60 % der Erträge und Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (z. B. Aktien, GmbH-Anteile, Genossenschaftsanteile) steuerpflichtig. Ebenso sind nur 60 % der damit verbundenen Aufwendungen als Werbungskosten abziehbar. Halten Sie Beteiligungen an Kapitalgesellschaften im Betriebsvermögen, müssen Sie Dividenden und Gewinnausschüttungen, die zu 60 % steuerpflichtig sind, in der Anlage G oder Anlage S gesondert angeben. Der steuerfreie Teil beträgt 40 % der Einkünfte gemäß § 3 Nr. 40 EStG.

Achten Sie darauf, den korrekten Betrag der Teileinkünfte anzugeben. Es kann erforderlich sein, den steuerfreien Teil herauszurechnen oder anzupassen.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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