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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2023) Haben Sie an den geschiedenen Ehepartner einen Versorgungsausgleich gezahlt?

Wählen Sie Ja, wenn Sie Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs an den geschiedenen Ehegatten geleistet haben.

Ausgleichszahlungen können ggf. als Sonderausgaben abgezogen werden. Die Höhe der tatsächlich geleisteten Zahlungen tragen Sie bitte auf den nachfolgenden Seiten ein.

Seit 2015 sind nicht nur "Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Versorgungsausgleichs" als Sonderausgaben absetzbar, sondern auch "Zahlungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs" gemäß § 23 VersAusglG.

Der Ausgleichsberechtigte muss die Einnahmen als sonstige Einkünfte versteuern. Nun wird kein Unterschied mehr gemacht, ob der Ausgleich eine beamtenrechtliche, eine öffentlich-rechtliche, eine private, eine geförderte oder eine betriebliche Altersversorgung betrifft. Die Zahlungen sind einheitlich nur als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 1a Nr. 3 und 4 EStG).

Wichtig: Machen Sie erstmals entsprechende Sonderausgaben geltend, fügen Sie bitte eine Kopie des Vertrags / der Versorgungsvereinbarung bei.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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