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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2023) Gewerbliche Einkünfte

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Gewerbliche Einkünfte

Wählen Sie hier aus, welcher Art die gewerblichen Einkünfte sind:

  • Wählen Sie "Einzelunternehmer" aus, wenn Sie Ihren Betrieb als Einzelunternehmer führen.
  • Falls sich Ihr Gewerbebetrieb nicht in derselben Gemeinde befindet, in der Sie Ihren Wohnsitz haben, stellt das Betriebsstättenfinanzamt den Gewinn gesondert fest. Hierzu müssen Sie dem Betriebsfinanzamt eine "Erklärung zur gesonderten - und einheitlichen - Feststellung" einreichen. Wählen Sie in diesem Fall "lt. gesonderter Feststellung" aus.
  • Als Mitunternehmer gilt, wer zusammen mit wenigstens einem weiteren Partner Inhaber, Pächter und/oder Nutznießer eines Unternehmens ist.
  • Als Mitunternehmer in Fällen von geringer Bedeutung gilt, wer z.B. zusammen mit seinem Ehegatten eine Fotovoltaikanlage auf dem eigenen Haus betreibt. In diesem Fall darf das Finanzamt seit 2021 nicht mehr die Abgabe einer Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung verlangen.
Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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