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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2023) Summe

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Summe

Wichtig: Bei den außergewöhnlichen Belastungen nach § 33 EStG erwartet der Gesetzgeber, dass jeder Steuerpflichtige einen Anteil der Kosten selbst übernimmt. Es werden daher nur die Aufwendungen berücksichtigt, die die zumutbare Belastung übersteigen und die tatsächlich notwendig sind.

Die zumutbare Belastung wird von den außergewöhnlichen Belastungen abgezogen. Nur die dann noch verbleibenden außergewöhnlichen Belastungen werden steuermindernd berücksichtigt.

Mit dem Abzug der zumutbaren Belastung soll die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen berücksichtigt werden.

Wichtig: Im Urteil (VI R 75/14) vom 19.1.2017 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die zumutbare Belastung entgegen der bisherigen Berechnungsmethode in einem mehrstufig gestaffelten Verfahren zu erfolgen hat. Lohnsteuer kompakt berechnet die zumutbare Belastung nach dem neuen Verfahren. Seit dem 2018 wendet auch die Finanzverwaltung die neue Berechnung an. So ermitteln Sie die zumutbare Belastung!

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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