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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Arbeitslosen- und Berufsunfähigkeitsversicherung

Wählen Sie Ja, wenn Sie Beiträge zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung geleistet haben. Auch die Beiträge zu folgenden Versicherungen können hier erfasst werden:

  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung,
  • Schulunfähigkeitsversicherung.

Solche Beiträge können Sie als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Allerdings werden diese Beiträge nur anerkannt, wenn der abzugsfähige Vorsorgehöchstbetrag noch nicht mit Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft ist.

Wichtig: Geben Sie die Versicherungsbeiträge auf jeden Fall in Ihrer Steuererklärung an. Lohnsteuer kompakt prüft für Sie automatisch, ob Sie den Höchstbetrag bereits erreicht haben oder noch zusätzliche Beiträge geltend machen können.

Focus Money

"Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. [...] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit."

FOCUS Money 02/2023

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"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

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BÖRSE Online 02/2022

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