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Feldhilfe: (2023) Verpflegungsmehraufwendungen

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Verpflegungsmehraufwendungen

Tragen Sie hier die abziehbaren Verpflegungspauschbeträge anlässlich Auswärtstätigkeiten, Geschäftsreisen oder betrieblich veranlasster doppelter Haushaltsführung ein.

  • Fahrtkosten separat auf der Seite "Kfz-Kosten und andere Fahrtkosten" anzugeben.
  • Übernachtungskosten und Reisenebenkosten müssen Sie auf der Seite "Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben" eintragen.
  • Reisekosten für Arbeitnehmer werden auf der Seite "Allgemeine Betriebsausgaben" im Bereich "Ausgaben für eigenes Personal".

Für Verpflegungsmehraufwendungen können Sie nicht die tatsächlichen Kosten, sondern nur Pauschbeträge absetzen. Die Höhe der Pauschbeträge richtet sich nach der Dauer Ihrer Abwesenheit von Wohnung und Betrieb. Der Verpflegungspauschbetrag beträgt bei Geschäftsreisen innerhalb Deutschlands mit einer Abwesenheitsdauer von

Bei Geschäftsreisen ins Ausland können Sie die länderspezifischen Verpflegungspauschbeträge absetzen.

Beginnt eine Auswärtstätigkeit an einem Tag und endet am darauffolgenden Tag nach mehr als 8 Stunden, ohne dass eine Übernachtung stattfindet, wird ein Verpflegungspauschbetrag von 14 EUR für den Tag mit der überwiegenden Abwesenheit gewährt (§ 9 Abs. 4a Nr. 3 EStG).

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026