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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2023) Zurückgezahlte Corona-Hilfen und -Zuschüsse

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Zurückgezahlte Corona-Hilfen und -Zuschüsse

Tragen Sie hier die Beträge ein, die Sie als Corona-Hilfen, Überbrückungshilfen oder vergleichbare Zuschüsse zurückgezahlt haben.

Diese Rückzahlungen zählen zu den Betriebsausgaben und mindern Ihren Gewinn.

Hintergrund: Corona-Hilfen und Zuschüsse gelten grundsätzlich als steuerpflichtige Betriebseinnahmen, da keine Steuerbefreiung dafür vorgesehen ist. Dementsprechend erhöhen erhaltene Zuschüsse Ihren Gewinn, während Rückzahlungen den Gewinn reduzieren.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026