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Feldhilfe: (2023) Ist <%0100301%> Staatsangehöriger eines EU-/EWR-Staates?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Ist <%0100301%> Staatsangehöriger eines EU-/EWR-Staates?

Wenn sich der Wohnsitz im Jahr 2023 in einem EU-/EWR-Staat oder der Schweiz befand und der Steuerpflichtige Staatsangehöriger eines EU- / EWR-Staates ist, können personen- und familienbezogene Steuervergünstigungen geltend gemacht werden.

Es können dann folgende Vergünstigungen in Anspruch genommen werden:

  • Sonderausgabenabzug für Unterhaltsleistungen an Ihren geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten, wenn der Ehegatte seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem EU- / EWR-Staat oder in der Schweiz hat und die Besteuerung der Unterhaltszahlungen durch eine Bescheinigung der ausländischen Steuerbehörde nachgewiesen wird.
  • auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhende Versorgungsleistungen, Ausgleichszahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs sowie Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs, wenn der Empfänger der Leistung oder Zahlung seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem EU- / EWR-Staat oder in der Schweiz hat und deren Besteuerung beim Empfänger durch eine Bescheinigung der ausländischen Steuerbehörde nachgewiesen wird.
  • Als Staatsangehöriger eines EU- / EWR-Staates können Sie ehegattenbezogene Vergünstigungen (insbesondere das Ehegatten-Splitting) auch geltend gemacht werden, wenn der Ehepartner in einem EU- / EWR-Staat oder in der Schweiz ansässig ist. Man darf allerdings nicht dauernd getrennt sein.

Voraussetzung bei Ehepartnern: Die gemeinsamen Einkünfte der Ehegatten müssen zu mindestens 90 % der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte im Jahre 2023 dürfen nicht mehr als 21.816 Euro betragen. Je nach Land muss der Betrag gekürzt werden um ein Viertel (Estland, Griechenland, Lettland, Litauen, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Zypern) oder um zwei Viertel (Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, Ungarn).

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026