Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung
Digitale Datenübermittlung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2023) Wollen Sie die Vorabpauschalen nach § 18 InvStG erfassen?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Wollen Sie die Vorabpauschalen nach § 18 InvStG erfassen?

Wählen Sie "ja" aus, wenn Sie die Vorabpauschalen nach § 18 InvStG erfassen wollen.

Seit 2019 werden alle Investmentanteile mit der Vorabpauschale besteuert. Die Vorabpauschale ist eine pauschal bemessene, jährlich nachträgliche Mindestbesteuerung. Vorabpauschalen gelten am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen. Die Vorabpauschale für 2022 gilt also am 2.1.2023 als zugeflossen.

Hinweis: Tragen Sie bitte getrennt nach Fondsart die Ihnen 2023  zugeflossenen Vorabpauschalen ein, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben.

Der Basiszins für 2022 beträgt -0,05 Prozent. Fazit: Aufgrund des negativen Basiszinses wird für das Jahr 2022 keine Vorabpauschale erhoben! Die Depotbanken führen also keine Kapitalertragsteuer gemäß Vorabpauschalen-Regelung ab (BMF-Schreiben vom 7.1.2022, IV C 1-S 1980-1/19/10038:0005).

Der Basiszins für 2023 beträgt 2,55 Prozent. 70 % des Basiszinssatzes ergeben eine Vorabpauschale von 1,785 Prozent. Hierauf kommt dann die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent zum Ansatz zzgl. ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Die Vorabpauschale gilt beim Anleger als am ersten Werktag des folgenden Jahres zugeflossen, also am 2.1.2024 (BMF-Schreiben vom 4.1.2023, IV C 1-S 1980-1/19/10038:007).

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026