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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2023) Einnahmen aus einem Minijob (pauschal besteuert)

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Einnahmen aus einem Minijob (pauschal besteuert)

Bitte erfassen Sie hier alle Einnahmen aus einem Minijob, wenn diese pauschal besteuert wurden.

Die Einnahmen aus einem pauschal besteuerten Minijob müssen Sie nicht in der Steuererklärung angeben. Für die Ermittlung des verfügbaren Einkommens werden die erhaltenen Einnahmen allerdings benötigt.

Wenn Ihr Arbeitgeber den Minijob auf Lohnsteuerkarte abrechnet, müssen Sie diesen hier nicht angeben.

 

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026