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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2023) Bezeichnung

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Bezeichnung

Bitte tragen Sie in diesem Abschnitt Ihre Einkünfte aus den Aktivitäten im Zusammenhang mit virtuellen Währungen und anderen Tokens ein. Dazu gehören Tätigkeiten wie Mining, Forging, Staking, Kreditvergabe sowie die Teilnahme an Airdrops oder ähnlichen Vorgängen. Beachten Sie dabei, dass Sie diese Angaben machen sollten, es sei denn, Sie haben bereits Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Kapitalvermögen angegeben.

Das Bundesfinanzministerium hat ein Schreiben veröffentlicht, das die ertragsteuerliche Behandlung von virtuellen Währungen und sonstigen Token umfassend regelt (BMF-Schreiben vom 10.5.2022).

Beispiele:

  • Airdrop-Belohnungen
  • Airdrop-Einkünfte
  • Einkünfte aus Airdrops
  • Erträge aus Forging
  • Forging-Belohnungen
  • Krypto-Forging-Einkünfte
  • Erträge aus Mining
  • Krypto-Mining-Einkünfte
  • Mining-Belohnungen
  • Einkünfte aus Krypto-Kreditvergabe
  • Einkünfte aus Kreditvergabe
  • Zinserträge aus Kreditvergabe
  • Erträge aus Staking
  • Krypto-Staking-Einkünfte
  • Staking-Belohnungen
Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026