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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Angaben zu einer Behinderung und/oder Hinterbliebenenbezügen

Wählen Sie "ja" aus, wenn Sie für Ihr Kind den Behindertenpauschbetrag oder den Hinterbliebenenpauschbetrag beantragen wollen.

Behindertenpauschbetrag

Wurde eine Behinderung bescheinigt, steht Ihrem Kind ein Behindertenpauschbetrag ab einem Behinderungsgrad von 20 % zu.

Sie können den Behindertenpauschbetrag auch beantragen, wenn kein Schwerbehindertenausweis vorliegt, aber ein Bescheid des Versorgungsamtes oder ein Bescheid der Pflegekasse über den Pflegegrad 4 oder 5.

Hinterbliebenenpauschbetrag

Ein Hinterbliebenenpauschbetrag steht Ihrem Kind zu, wenn laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt wurden. Hinterbliebenenbezüge werden in der Regel im Rahmen des Bundesversorgungsgesetzes, nach Beamtenrecht oder über die gesetzliche Unfallversicherung geleistet.

Zum Nachweis müssen Sie dem Finanzamt folgende Belege vorlegen, falls diese nicht bereits in den Vorjahren eingereicht wurden:

  • Rentenbescheid oder
  • Bescheinigung des Versorgungsträgers
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