Feldhilfe:
Identifikationsnummer
Tragen Sie hier die 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer ein, die Ihnen schriftlich vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt wurde.
In der Steuererklärung müssen Sie die Steuer-Identifikationsnummer Ihrer Kinder angeben. Diese Nummer ist nötig, um Kinderfreibeträge zu berücksichtigen. Die Daten werden auch für Abgleiche mit den Kindergeldkassen und bei der Übertragung von Freibeträgen verwendet.
Aktueller Hinweis: Die Angabe der Steuer-ID ist für die elektronische Übermittlung an das Finanzamt obligatorisch, es sei denn, das Kind ist im Ausland gemeldet. Diese Vorgabe soll bald optional werden.
Liegt Ihnen die Steuer-ID nicht mehr vor, können Eltern diese beim Bundeszentralamt für Steuern anfordern. Die ID wird dann an die Meldeadresse des Kindes gesendet. Nutzen Sie dazu den folgenden Link: Anforderung Identifikationsnummer
Wenn Ihr Kind nicht bei Ihnen lebt, Sie aber sorgeberechtigt sind, senden Sie bitte Ihre Anfrage mit Nachweis der Sorgeberechtigung (z. B. Scheidungsurteil, Sorgerechtsregelung) an:
Bundeszentralamt für Steuern
Referat St II 3
11055 Berlin
Bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt.
Bei Neugeborenen teilt Ihnen das Bundeszentralamt für Steuern die Steuer-Identifikationsnummer automatisch per Brief mit, sobald es die notwendigen Daten vom Einwohnermeldeamt erhalten hat.