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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2024) Beruflicher Anteil (lt. separater Aufstellung)

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Beruflicher Anteil (lt. separater Aufstellung)

Geben Sie hier den tatsächlichen beruflichen Nutzungsanteil an, den Sie zuvor berechnet haben. Erfassen Sie hierfür den beruflichen und privaten Anteil Ihrer Telefon- und Internetnutzung in einer separaten Aufstellung, beispielsweise durch:

  • Einzelverbindungsnachweise: Notieren Sie die beruflich geführten Gespräche und deren Dauer.
  • Internetnutzungstagebuch: Dokumentieren Sie über einen repräsentativen Zeitraum (z. B. drei Monate), wie häufig und wofür Sie das Internet beruflich nutzen.
  • Prozentuale Schätzung: Falls eine genaue Erfassung nicht möglich ist, können Sie eine gut begründete Schätzung vornehmen (z. B. „ca. 60 % beruflich“).

Wichtig: Diese Aufstellung sollte möglichst konkret sein und durch Rechnungen, Einzelverbindungsnachweise oder eine schriftliche Nutzungserklärung ergänzt werden, um die Angaben nachvollziehbar zu machen.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026