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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2024) Haben Sie auf den Sonderausgabenabzug gegenüber dem Anbieter verzichtet?

Sie können gegenüber dem Anbieter Ihres Altersvorsorgevertrags (Riester-Vertrag) erklären, dass Sie keine steuerliche Berücksichtigung Ihrer Beiträge wünschen und damit auf den Sonderausgabenabzug verzichten.

Wenn Sie eine solche Verzichtserklärung abgegeben haben, wählen Sie hier "ja aus.

Hinweis: Ein Verzicht auf den Sonderausgabenabzug kommt nur in Betracht, wenn Sie bewusst keine steuerliche Förderung (z. B. Steuerermäßigung oder Zulagen) für diesen Vertrag nutzen möchten. Beachten Sie:

  • Ohne staatliche Förderung wird die spätere Rente nur mit dem Ertragsanteil besteuert – und nicht in voller Höhe.
  • Dieser Verzicht kann sinnvoll sein, wenn Sie z. B. erwarten, im Alter nur geringe Einkünfte zu haben und eine volle Besteuerung vermeiden möchten.

Prüfen Sie vor einer Verzichtserklärung gegenüber Ihren Anbieter unbedingt die steuerlichen Folgen und ob sich der Verzicht für Ihre persönliche Situation lohnt. Eine nachträgliche Rücknahme ist nicht möglich.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026