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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2024) Gewerbliche Einkünfte

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Gewerbliche Einkünfte

Wählen Sie die Art der gewerblichen Einkünfte, die Sie erzielt haben:

  1. Einzelunternehmer
    Wählen Sie „Einzelunternehmer“, wenn Sie Ihren Betrieb allein führen.
  2. Betriebsstätte außerhalb der Wohnsitzgemeinde
    Falls sich Ihr Betrieb in einer anderen Gemeinde als Ihr Wohnsitz befindet, stellt das Betriebsstättenfinanzamt den Gewinn gesondert fest. In diesem Fall müssen Sie dem Betriebsfinanzamt eine „Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung“ einreichen und die Auswahl „lt. gesonderter Feststellung“ treffen.
  3. Mitunternehmer
    Wählen Sie „Mitunternehmer“, wenn Sie gemeinsam mit mindestens einem Partner Inhaber, Pächter oder Nutznießer eines Betriebs sind.
  4. Mitunternehmer von geringer Bedeutung
    Z. B. bei einer gemeinsam betriebenen Fotovoltaikanlage auf dem eigenen Haus. Seit 2021 ist hier keine gesonderte Feststellungserklärung mehr notwendig.
Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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