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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2024) Freibeträge nach §§ 16 und 17 ErbStG
Steuerfreie Beträge nach § 5 ErbStG

Tragen Sie hier die Höhe der Freibeträge nach §§ 16 und 17 ErbStG sowie die steuerfreien Beträge nach § 5 ErbStG ein.

Freibeträge nach § 16 ErbStG:

  • Ehepartner und Lebenspartner 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro und Enkel 200.000 Euro
  • übrige Personen (der Steuerklasse I) 100.000 Euro und übrige Personen (der Steuerklasse II) 20.000 Euro
  • übrige Personen (der Steuerklasse III) 20.000 Euro.

Neben dem Freibetrag nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG wird dem überlebenden Ehepartner und dem überlebenden Lebenspartner ein besonderer Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro gewährt. Der Freibetrag wird bei Ehepartnern oder bei Lebenspartnern, denen aus Anlass des Todes des Erblassers nicht der Erbschaftsteuer unterliegende Versorgungsbezüge zustehen, um den ermittelnden Kapitalwert dieser Versorgungsbezüge gekürzt.

Steuerfreier Betrag nach § 5 ErbStG
Hierbei handelt es sich um eine Ausgleichsforderung, die der Ehepartner oder Lebenspartner geltend machen könnte, wenn der Zugewinn nicht nach dem BGB ausgeglichen wurde.

Hinweis: Mit Erbschaftssteuer belastete Einkünfte werden in der Berechnung von Lohnsteuer kompakt derzeit nicht berücksichtigt.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 03/2026