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Feldhilfe: (2024) Familienstand

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Familienstand

Der Familienstand beeinflusst Ihre Steuerveranlagung und somit die Steuerberechnung. Diese erfolgt entweder nach dem Grundtarif oder dem Splittingtarif.

Wählen Sie Ihren Familienstand zum 31.12.2024 aus den folgenden Optionen:

  • Ledig
    Wählen Sie diese Option, wenn Sie am 31.12.2024 weder verheiratet, geschieden noch verwitwet waren.
  • Verheiratet
    Wählen Sie diese Option, wenn Sie am 31.12.2024 verheiratet waren und nicht dauernd getrennt von Ihrem Ehepartner lebten.
  • Gleichgeschlechtliche Ehe/Lebenspartnerschaft
    Wählen Sie diese Option, wenn Sie am 31.12.2024 in einer gleichgeschlechtlichen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten und nicht getrennt von Ihrem Partner waren.
  • Geschieden
    Wählen Sie diese Option, wenn Ihre Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft vor dem 1.1.2024 rechtskräftig aufgelöst wurde.
  • Dauernd getrennt lebend
    Wählen Sie diese Option, wenn Sie am 31.12.2024 bereits dauerhaft von Ihrem Ehepartner getrennt lebten, aber weiterhin verheiratet waren.
  • Verwitwet
    Wählen Sie diese Option, wenn Sie am 31.12.2024 verwitwet waren und vor dem Tod Ihres Ehepartners nicht dauerhaft getrennt gelebt haben.
  • Verwitwet nach Trennung
    Wählen Sie diese Option, wenn Sie am 31.12.2024 verwitwet waren, aber bereits vor dem Tod Ihres Ehepartners dauerhaft getrennt gelebt haben.
Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026