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Feldhilfe: (2024) Art der Bescheinigung

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Art der Bescheinigung

Wählen Sie hier die Art der Steuerbescheinigung aus, die Sie in Ihrer Steuererklärung angeben möchten. Je nach Auswahl werden Ihnen die entsprechenden Zeilen zur Eingabe Ihrer Kapitalerträge angezeigt.

Folgende Optionen stehen zur Verfügung:

Steuerbescheinigung für Privatkonten/-depots

Diese Bescheinigung erhalten Sie in der Regel von Ihrer Bank oder Ihrem Broker. Sie enthält Angaben zu Kapitalerträgen wie Zinsen aus Spar- und Tagesgeldkonten, Dividenden aus Aktien, Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren sowie zur einbehaltenen Kapitalertragsteuer, dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer.

Hierbei handelt sich meist um inländische Kapitalerträge, die bereits dem Steuerabzug unterlegen haben.

Steuerbescheinigung für eine Lebensversicherung

Betrifft Erträge aus Lebensversicherungen, z. B. Auszahlungen oder Überschüsse. Diese unterliegen der Abgeltungsteuer, sofern bestimmte Voraussetzungen – wie Laufzeit oder Alter bei Auszahlung – nicht erfüllt sind.
 
Zinsen vom Finanzamt auf Steuererstattungen

Zinsen auf Steuererstattungen (§ 233a AO) gelten als steuerpflichtige Kapitalerträge und müssen manuell in der Anlage KAP eingetragen werden – sie werden nicht automatisch berücksichtigt.

Sonstige Steuerbescheinigung

Wählen Sie diese Option bei Bescheinigungen, die keiner der genannten Kategorien entsprechen – z. B. bei ausländischen Kapitalerträgen. In der Regel handelt es sich um Erträge ohne inländischen Steuerabzug.

Belegvorhaltepflicht: Steuerbescheinigungen müssen nicht mehr mit der Steuererklärung eingereicht werden, sondern sind nur auf Anforderung des Finanzamts vorzulegen.

Ausnahme: Die Bescheinigung ist beizufügen, wenn

  • Verluste geltend gemacht oder
  • einbehaltene Steuern angerechnet werden sollen.

 

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026