Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung
Digitale Datenübermittlung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2024) Zeile 15 Verluste aus sonstigen Kapitalforderungen

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Zeile 15 Verluste aus sonstigen Kapitalforderungen

Tragen Sie hier Verluste ein, die Ihnen lt. Zeile 15 Ihrer Steuerbescheinigung entstanden sind. Dazu gehören:

  • Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung,
  • Verluste aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter,
  • Verluste aus der Übertragung wertloser Wirtschaftsgüter auf einen Dritten oder
  • Verluste aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern.

Diese Verluste können nur mit Einkünften aus Kapitalvermögen bis zur Höhe von 20.000 Euro ausgeglichen werden. Nicht verrechnete Verluste können auf Folgejahre vorgetragen werden und jeweils in Höhe von 20.000 Euro mit Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden.

Das Kreditinstitut hat Ihnen ggf. die angefallenen Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung bescheinigt, die Sie im Rahmen der Veranlagung verrechnen können.

Liegt Ihnen keine (Steuer-)Bescheinigung Ihres Kreditinstituts vor, sind die Verluste aus den Abrechnungsunterlagen des Kreditinstituts / der Depotbank zu entnehmen. Auf Anforderung des Finanzamts sind die angefallenen Verluste durch eine (Steuer-)Bescheinigung oder die Abrechnungsunterlagen nachzuweisen.

Achtung: Das Kreditinstitut nimmt bei Verlusten, die aufgrund der Ausbuchung aus dem Depot entstanden sind, keine eigenständige Verlustverrechnung vor. Die Verluste sind also in die Steuererklärung zu übernehmen.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026