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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2024) Sind Ihnen Verluste (Zeile 12-15) entstanden?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Sind Ihnen Verluste (Zeile 12-15) entstanden?

Wählen Sie "ja" aus, wenn Sie im Steuerjahr 2024 Verluste aus Kapitalanlagen erlitten haben, z. B. durch:

  • den Verkauf von Wertpapieren (z. B. Anleihen, Fonds),
  • die Veräußerung von Aktien,
  • Termingeschäfte (z. B. Optionen, Futures, CFDs),
  • sonstige Kapitalforderungen (z. B. ausgefallene private Darlehen).

Verlustbescheinigung erforderlich

Um die Verluste steuerlich geltend zu machen, benötigen Sie eine Verlustbescheinigung Ihrer Bank oder Ihres Brokers. Diese muss allerdings bis spätestens 15. Dezember des jeweiligen Jahres beantragt werden.

Nur mit dieser Bescheinigung können Sie:

  • Verluste in der Steuererklärung angeben
  • Verluste bankübergreifend verrechnen

Achtung bei Aktienverlusten

Verluste aus Aktienverkäufen dürfen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden (§ 20 Abs. 6 EStG). Eine Verrechnung mit Zinsen oder Fondsgewinnen ist nicht erlaubt.

Weitere Informationen finden Sie im BMF-Schreiben vom 13. Februar 2024.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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