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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2024) Bereits erfasste Pflegekosten allgemeiner Art

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Bereits erfasste Pflegekosten allgemeiner Art

Pflegekosten können als außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG) oder über die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG) geltend gemacht werden.

Pflegen Sie eine Person unentgeltlich, steht Ihnen ein zudem Pflegepauschbetrag zu – ohne Einzelnachweis:

  • Pflegegrad 2: 600 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.100 Euro
  • Pflegegrad 4, 5 oder Hilflosigkeit: 1.800 Euro

Liegen Ihre Aufwendungen über dem Pauschbetrag, können Sie stattdessen die tatsächlichen Kosten absetzen.

Wo eintragen?

Pflegekosten erfassen Sie unter: Haushaltsnahe Dienstleistungen > Pflege- und Betreuung

Dort ist auch eine Zuordnung zur gepflegten Person möglich.

 

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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