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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2024) lt. Nr. 2 der Leistungsmitteilung

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): lt. Nr. 2 der Leistungsmitteilung

Tragen Sie hier Leistungen aus einem Pensionsfonds gemäß Nr. 2 der Leistungsmitteilung ein.

Die Nummer 2 der Leistungsmitteilung erfasst Rentenzahlungen aus einem Pensionsfonds, die auf einer Versorgungsverpflichtung oder -anwartschaft beruhen. Diese Renten zählen zu den Versorgungsbezügen und profitieren bei der Steuerberechnung von einem Versorgungsfreibetrag sowie einem Zuschlag. Die gemeldeten Leistungen sind nach Abzug des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags in vollem Umfang steuerpflichtig.

Versorgungsfreibetrag und Zuschlag

Der Versorgungsfreibetrag ist ein festgelegter Betrag, der von der steuerpflichtigen Rente abgezogen wird, sodass nur der verbleibende Teil versteuert werden muss. Freibetrag und Zuschlag richten sich nach dem Rentenbeginn und sinken mit den Jahren schrittweise.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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