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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2024) lt. Nr. 9c und 9d der Leistungsmitteilung

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): lt. Nr. 9c und 9d der Leistungsmitteilung

Tragen Sie hier die Einkünfte ein, die laut Leistungsmitteilung in Nr. 9c oder Nr. 9d ausgewiesen sind:

  • Nr. 9c: Kapitalleistungen aus privaten Lebensversicherungen, die keiner Förderung nach § 10a EStG unterliegen, z. B. bei schädlicher Verwendung (§ 22 Nr. 5 Satz 3 EStG i. V. m. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG).
  • Nr. 9d: Weitere Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, falls diese z. B. bei vorzeitigem Vertragsbruch oder schädlicher Verwendung anfallen (§ 22 Nr. 5 Satz 2 Buchstabe c EStG).

Diese Beträge sind im Jahr des Zuflusses vollständig steuerpflichtig.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

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"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026