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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2024) Teileinkünfteverfahren?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Teileinkünfteverfahren?

Wenn die Unterhaltsleistungen dem Teileinkünfteverfahren (TEV) unterliegen, wählen Sie "ja".

Wichtig: Das Teileinkünfteverfahren ist ein Ausnahmefall und betrifft nur besondere Situationen mit Betriebsbeteiligungen.

Das Teileinkünfteverfahren (60 %-Besteuerung) kann nur dann angewendet werden, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Sie Unterhaltszahlungen erhalten, die sich auf Einkünfte aus einer betrieblichen Beteiligung beziehen (z. B. GmbH-Anteile),
  • und der Ex-Partner die Zahlung direkt aus seinen betrieblichen Einkünften leistet,
  • und Sie als Empfänger eine entsprechende Beteiligung halten oder gehalten haben.

Nur in diesem Sonderfall ist es möglich, dass Sie die Unterhaltsleistungen nur zu 60 % versteuern müssen (nach § 3 Nr. 40 EStG i. V. m. § 3c Abs. 2 EStG).

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026